Diversität in Politik und Rechtsordnung
Nach den Verbrechen des deutschen NS-Staatsterrors und des 2. Weltkriegs wurden in nationalen und internationalen Verfassungsdokumenten Diskriminierungsverbote verankert, die - auch durch ausführende Regelungen und die Implementierung in vielen Bereichen - in der Gegenwart weitgehend zur Anerkennung von Gleichheit und Gleichberechtigung geführt haben. Auch wenn rechtsextreme und rassistische Gegenbewegungen genau diese Anerkennung bekämpfen, ja in weiten Bereichen zurückstutzen wollen, ermutigen die erreichten Fortschritte in der Akzeptanz durch die Zivilgesellschaft und in der Rechtsordnung zum nächsten Schritt: zur verbindlichen Anerkennung der originären Unterschiedlichkeit jedes Menschen, seiner Achtung und rechtlich verbindlichen Respektierung dieser "Andersartigkeit" mit den erforderlichen gemeinschaftsverträglichen Schranken. Nach einem Überblick über den aktuellen
Stand spricht sich die Autorin für die Einfügung des Begriffs der "Vielfalt" in der Verbindung mit der jedem Menschen eigenen Würde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus.
Stand spricht sich die Autorin für die Einfügung des Begriffs der "Vielfalt" in der Verbindung mit der jedem Menschen eigenen Würde in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland aus.
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