Michael Theiss

Im Osten nichts Neues – Oder doch?

Zur schulischen Situation und Versorgung mit ausgebildeten Lehrkräften für Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen des Sehens in Sachsen

Michael Theiss

Das sachliche Thema Qualifizierung von Lehrkräften im sonderpädagogischen Bereich und die Versorgung mit der spezifischen Expertise für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Sehens zu schildern, ist für mich nicht ohne Emotionen möglich. Als Vorsitzender des VBS Landesverbandes Sachsen sowie Schulleiter der Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz gehört es nunmehr seit über 9 Jahren zu meinem Alltag, die Qualitätssicherung im Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit dem sonderpädagogischen Förderbedarf im Förderschwerpunkt Sehen auch durch geeignete Lehrkräfte zu unterstützen. Dabei machte ich viele positive Erfahrungen und musste gleichzeitig auch Grenzen erkennen. Daher möchte ich aus einer subjektiven Sicht meine Erfahrungen schildern. Gleichzeitig findet sich das kooperative Denken im VBS in diesem Bericht wieder. Zur Vorbereitung suchte ich den Kontakt zu den Landesvorsitzenden der benachbarten Bundesländer: Sachsen-Anhalt (Sylke Otte), Thüringen (Ines Merker) und Brandenburg (Fred Oelschläger), um auch ihre Erfahrungen einzubinden und den Sachstand für den mitteldeutschen Raum zusammenzufassen. Ich danke an dieser Stelle für die Mitwirkung und Unterstützung meiner Kolleginnen und Kollegen.

Um die aktuelle Situation an den allgemeinbildenden (Förder-)Schulen in Sachsen zu verstehen, muss man einen Blick zurück wagen. Die Mehrheit der ausgebildeten Kolleginnen und Kollegen in Sachsen haben in der DDR bzw. kurz nach der Wiedervereinigung in einem Direktstudium ihre fachliche Qualifizierung für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Blindheit und Sehbehinderung erworben. Lange Zeit gab es in Sachsen zu viele Lehrkräfte. Mit personalrechtlichen Regelungen (z. B. Teilzeitvereinbarungen) konnten Entlassungen vermieden werden. Gleichzeitig alterte das gesamte Kollegium. Man machte sich keine Gedanken zur Sicherung der Fachkenntnisse und Erfahrungen oder zu Neueinstellungen. Dies galt für das sächsische Schulsystem im Allgemeinen, aber auch für das sonderpädagogische Handlungsfeld im Speziellen. Dazu gehört auch die Diskussion zur Ausgestaltung der Ausbildung für neue Lehrkräfte. Die bestehenden Formate wurden fortgeführt. Besonders ist hier die Situation an der Leipziger Universität zu benennen. An dieser existiert zwar die Möglichkeit, grundständig Sonderpädagogik/das Lehramt an Förderschulen zu studieren. Leider schließt dies nicht die Förderschwerpunkte Sehen und Hören mit ein. Bis Anfang der 2000er-Jahre wurde zudem nur einem Teil der Studierenden ein Referendariat in Sachsen angeboten.

Dies hatte jedoch nicht nur in Sachsen seine Auswirkung. Aktuell verlassen viele dieser ausgebildeten Lehrerinnen und Lehrer den Schuldienst in Richtung Ruhestand. Das Prädikat „grundständig studiert“ konnte immer weniger in den Personalakten gefunden werden. In Königs Wusterhausen (Brandenburg) sind noch 12 von 22 Lehrkräften für die Unterrichtung von blinden und sehbehinderten Kindern und Jugendlichen qualifiziert. In Thüringen sind noch ca. 10 Lehrkräfte mit Ausbildung tätig. In Sachsen-Anhalt sind es weniger als 10, wobei hier die jüngste Lehrkraft dieser Gruppe schon 55 Jahre alt ist.

Wie wichtig ein universitäres Studium ist, lässt sich an einem praktischen Beispiel für das Handlungsfeld Schule belegen. In Sachsen gibt es seit 2015 den Lehrplan für die Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen – Orientierung/Mobilität. An dessen Mitwirkung waren maßgeblich die Kolleginnen mit grundständiger Ausbildung und Reha-Fachkräfte im Schuldienst (auf die Reha-Fachkräfte wird später eingegangen) beteiligt. Die Verbindlichkeit dieses Lehrplans stellt im Vergleich zu vielen anderen Bundesländern eine Besonderheit dar. Die festen inhaltlichen Vorgaben führen auch zu einer Verankerung dieses Fachs in der Stundentafel für die Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen. So ist innerhalb des schulischen Angebotes neben dem Fachunterricht auch ein Teil des spezifischen Curriculums gleichberechtigt im Bildungs- und Erziehungsauftrag implementiert. Die Fachexpertise zur Erstellung dieses Lehrplans wurde und wird im sächsischen Kultusministerium gehört und den Beratungen sowie Hinweisen wird unverändert gefolgt.

Ohne ein grundständiges Studium und den bloßen Rückzug auf berufsbegleitende Angebote wird der Fokus ausschließlich auf Lehre und Ausbildung von Lehrkräften gelegt. Wie können jedoch neue Erkenntnisse gewonnen und aktuelle Entwicklungen in Sachsen und Mitteldeutschland eingeschätzt werden, wenn es keine Forschung gibt? Die aktuelle Ausrichtung in Sachsen fördert eine Beschulung im gemeinsamen Unterricht und an den Förderschulen und Förderzentren gleichermaßen. Die Nutzung von digitalen Medien, Lehrbüchern, adaptierten Materialien sowie Lernwelten bringt neue Herausforderungen für das schulische Lernen. Dabei muss in Sachsen mit dem Kultusministerium nicht mehr gerungen werden. Es stellen sich vor allem die Schwierigkeiten bei der technischen Umsetzung oder konkreten Umsetzung vor Ort in den Schulen. Wenn jedoch die Fachlichkeit nicht erhalten wird, gefährdet dies den Dialog auf Augenhöhe zwischen sonderpädagogischem Optimum und schulrechtlichen Vorgaben. Man muss natürlich anerkennen, dass seitens der Schulaufsicht in diesem Austausch meist auf die aktuellen Lehrerinnen und Lehrer zurückgegriffen wird. Mitunter werden jedoch auch Hochschulen wie die Universität Hamburg angefragt und eingebunden. Ein aktuelles Beispiel ist die Entwicklung eines vollständig digitalisierten Dia­gnostikprozesses, welcher gleichzeitig auch die Verbindung zum Schwerpunkt der nachfolgenden Förderung und Begleitung schafft. Die wissenschaftliche Begleitung war dabei unverzichtbar für den Erfolg. Wie soll jedoch ein Prozess wie der Aufbau des „DigiDuF – Digitales Verfahren zur sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung“ gelingen, wenn es keine begleitende Hochschule mehr gibt? Als Bundesland oder mitteldeutsche Region sollte es doch das Ziel sein, die Schulentwicklung in den eigenen Händen zu halten.

Der VBS ist aktuell die wichtigste Basis, um die sächsische Expertise zu erhalten und die Notwendigkeit eines spezifischen Studiums zu betonen. In Thüringen waren die Angebote unseres Verbandes lange Zeit sogar die einzige Möglichkeit, sich in der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik fortzubilden. Somit kann mittel- bis langfristig nur die Lösung in einem grundständigen Studienangebot an der Universität liegen, um den Bedarf auch zukünftig zu decken. Hier sind sich die bestehenden Landesverbände einig und haben dies auch schon an den unterschiedlichen Stellen, vor allem den verantwortlichen Ministerien in Sachsen formuliert. Praxisorientierte Zertifikatskurse konnten mehrfach die Lehrerinnen und Lehrer, welche bereits an den Förderschulen tätig waren, mit den wichtigsten „Werkzeugen“ ausstatten. Gleichzeitig bleiben dabei aber auch grundsätzliche Kompetenzen ganz oder teilweise unbetrachtet bzw. unbehandelt. Hier sind vor allem die ophthalmologischen Inhalte und Fragen der sonderpädagogischen Diagnostik zu benennen. Denn Zertifikatskurse dienen meistens einer spezifischen Befähigung bei konkreten schulischen Situationen oder einem ersten – schnellen Kompetenzerwerb. In Chemnitz fand 2017/18 ein Zertifikatskurs statt, welcher sich beispielsweise vorrangig an die Lehrkräfte eines benachbarten Gymnasiums und aktuelle Lehrkräfte der Landesschule ohne Ausbildung richtete. So sollte die seit 2012 laufende Kooperation zur Beschulung von blinden und hochgradig sehbehinderten Schülerinnen und Schülern fachlich gesichert werden. Grundsätzliche Fragen und eine umfassende Thematisierung der diagnostischen Kompetenzen blieben außen vor. Daher blieben, trotz der Multiplikation durch diesen Kurs, die Sonderpädagoginnen mit Studium im FSP Sehen in der Begleitung und Beratung unverzichtbar. Dies ist ein weiterer Beleg: Zertifikatskurse sind eine schnelle, lokal attraktive Alternative, können aber kein Studium ersetzen.

Nun kann man sich die Frage stellen, warum man nicht die bestehenden Studiengänge an den anderen Hochschulen nutzt und sich hier besser vernetzt, um den Bedarf an ausgebildeten Lehrkräften für die Unterrichtung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen des Sehens zu sichern. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass dies eine große Herausforderung ist. Selbst Brandenburg profitiert nicht von der Nähe zur Universität in Berlin. Doch auch ein zweiter Aspekt kommt hinzu. Aktuell wird durch die Universität Leipzig und den Freistaat Sachsen der dritte berufsbegleitende Studiengang durchgeführt. Erfreulicherweise ist hier erstmals eine Kooperation auch mit Thüringen gelungen, sodass auch Lehrerinnen und Lehrer aus diesem Bundesland teilnehmen. Leider wurde dieser Studiengang nicht nach Brandenburg kommuniziert. Und in Sachsen-Anhalt wurde nun schon zum zweiten Mal aus fiskalischen Gründen eine Teilnahme nicht ermöglicht. Dies zeigt, dass die Sicherung des Qualifizierungsstandes abhängig von den jeweiligen Entscheidungsträgern ist und nicht als grundsätzliche Aufgabe anerkannt wird. Hier müssen wir als Landesverbände weiter argumentieren und die Forderungen hochhalten. Doch auch schulorganisatorisch sind berufsbegleitende Studien schwer zu ermöglichen. Die aktuelle Teilnahme kann nur stattfinden, weil dafür Unterrichtsstunden zum Teil ausfallen müssen. Dabei ist klar, dass nur mit dieser Entscheidung die Fachlichkeit erhalten werden kann und es keine Alternative gibt. Ein weiteres Argument ist, dass in der aktuellen Situation auch keine Referendarinnen und Referendare den Weg nach Sachsen oder Mitteldeutschland finden. Zum Kongress in Marburg 2023 erfuhr ich, dass zu diesem Zeitpunkt und das seit langem wieder eine Referendarin im FSP Sehen in Thüringen ausgebildet wurde. Leider ist diese nun an einer anderen Schulart im Einsatz. In Sachsen gab es seit 2015 zwei Referendarinnen, wobei hier eine davon ebenfalls keine Schülerinnen und Schüler mit FSP Sehen unterrichtet oder begleitet. Auch in Brandenburg gab es seit Jahren keine Ausbildung im 2. Staatsexamen. Somit stärkt sich der Eindruck, dass nur mit einem attraktiven Studienangebot in der Region junge Menschen kommen und bleiben. Nach dem Studium scheint die Mobilität nicht mehr in diesem Umfang gegeben.

Bei der Versorgung mit ausgebildetem Personal sollte man jedoch nicht nur die Lehrerinnen und Lehrer oder andere pädagogische Fachkräfte in den Fokus nehmen. Es wurde schon angeführt, dass in Sachsen der Lehrplan für Orientierung und Mobilität (O&M) für eine gewisse Verbindlichkeit sorgt. Somit konnte auch die Verantwortung für die Ausbildung in diesem Bereich erfolgreich kommuniziert werden. In Sachsen hat das Kultusministerium zuletzt die grundsätzliche Zuständigkeit für den Dienstherrn formuliert. In den benachbarten Bundesländern werden Reha-Fachkräfte teilweise vom Schulträger gestellt, was durchaus seine Attraktivität besitzt, oder es gibt sogar Initiativen, wo Eltern selbst in die Ausbildung gehen. Nachdem jedoch die Zuordnung der Aufgabe grundsätzlich zum Bildungs- und Erziehungsauftrag zugeordnet wurde, können in Sachsen auf Antrag die einzelnen Bedarfe definiert werden und in Abstimmung mit der Schulaufsicht Kolleginnen und Kollegen an den bestehenden Ausbildungsformaten teilnehmen. So schloss in Chemnitz eine Kollegin im Sommer ihre Qualifizierung zur Reha-Fachkraft O&M ab. Ein weiterer Lehrer absolviert gerade die Ausbildung im Bereich Low Vision. Dies ist einerseits erfreulich, andererseits nicht vollständig zufriedenstellend. Der Lehrplan O&M umfasst nicht den Bereich LPF. Dies führt aktuell dazu, dass in diesem Bereich (noch) keine Zuständigkeit gesehen wird. Hier gilt es somit, die Bedarfe der Schülerinnen und Schüler zu kommunizieren und entsprechend auch abzubilden. Vielleicht gelingt es, diese Lücke zu schließen.

An der Situation, ständig um Nachwuchs zu werben – Fortbildungsformate zu initiieren oder die Begründung für ein Studium im FSP Sehen zu betonen – könnte man verzweifeln. Denn diese Bemühungen haben zwar die Not gemindert, jedoch noch keine nachhaltige Lösung geschaffen. Gleichzeitig gibt es auch immer den Blick nach vorn. Es konnten fachliche Entwicklungen vorangetrieben und die Situation an den Schulen verbessert werden. Neben der Entwicklung von digitalen Diagnostik-Tools und der Lehrplanarbeit gibt es weitere aktuelle Schwerpunkte.

Das Wichtigste ist natürlich das Thema barrierefreier Zugang zum Unterricht und eine angemessene Versorgung mit entsprechenden Lehrwerken. Die Digitalisierung stellt uns dabei neue Anforderungen und gibt uns gleichzeitig neue Möglichkeiten. Dabei müssen wir auch selbst weiter Lernende bleiben, um die Entwicklung zu verstehen und nachfolgend fachlich beraten zu können. Seit einigen Jahren erfolgt hier eine zentrale Unterstützung und Versorgung durch das Kompetenz- und Medienzentrum für den FSP Sehen in Chemnitz. Hier werden die Abläufe der Beratung und Diagnostik mit der Medienausstattung und verschiedenen Veranstaltungsformaten für Lehrkräfte, Eltern, Schülerinnen und Schüler kombiniert. Dadurch war es möglich, die Aufgabe der Adaption auch im Handlungsfeld der Lehrerinnen und Lehrer abzubilden. Die Adaptionsaufgaben werden auch in den benachbarten Ländern umgesetzt, jedoch fehlt hier eine strukturelle Regelung und es werden individuelle, zusätzliche Vereinbarungen mit den jeweiligen Lehrkräften geschlossen. Diese Situation ist jedoch nicht zufriedenstellend.

Die Erfolge in der inklusiven Unterrichtung und die Fortführung der Unterrichtung an den Förderzentren zeigen, dass beides auch parallel umsetzbar ist. Im Austausch mit den Elternvertretungen wird dieser Wunsch auch unverändert formuliert. Dennoch müssen wir weiter die kooperative Arbeit stärken und Schulträger und weitere Leistungsträger unverändert in die Verantwortung nehmen. Dieses kooperative Denken braucht es auch, wenn es um die Beschulung von Kindern und Jugendlichen mit anderem Kultur- und Sprachhintergrund geht. Wir gestalten hier Integrationsprozesse, welche die Mehrsprachigkeit nur teilweise berücksichtigen können. Wir können dabei unverändert nur situativ reagieren. Der Austausch mit den Lehrkräften für Deutsch als Zweitsprache erfolgt, jedoch braucht es zukünftig ein konkretes Konzept. Nachfolgend kann man diese Thematik in den Konzepten unserer Fortbildungsangebote einbauen und in den schuleigenen Rahmenbedingungen besser beachten.

Zusammenfassend kann ich als Landesvorsitzender und Schulleiter feststellen, in Sachsen und Mitteldeutschland haben wir in der Vergangenheit die großen Herausforderungen in der Ausbildung von Lehrkräften mit sonderpädagogischer Kompetenz im Bereich des Förderschwerpunktes Sehen gemeistert. Diese Situation wird sich nicht grundsätzlich ändern. Doch mit der Option eines grundständigen Studiums kommt neue Hoffnung auf. Diese neue Möglichkeit möchten wir ergreifen. Die Ausgestaltung des Unterrichts an Förderschulen und im inklusiven Setting bietet gleichermaßen Möglichkeiten. In Sachsen existieren vielfältige Möglichkeiten der Umsetzung und gemeinsame Anstrengungen, um die Ressourcen gleichberechtigt bereitzustellen. Hier fand im Sächsischen Kultusministerium ein Paradigmenwechsel, zumindest im Förderschwerpunkt Sehen, statt. Dieser wurde nicht zuletzt durch die bisherigen Akteure aus und in den unterschiedlichen bundesweiten wie sächsischen Gremien (Bundesfachkommission, AK Medienzentren, Landesfachberaterin für den FSP Sehen, Fachentwicklungsgruppe und Landesarbeitsgemeinschaft sonderpädagogische Förderung) gefördert. Allen Kolleginnen und Kollegen möchte ich abschließend für ihre Tätigkeit danken. Ich hoffe, dass wir auch weiterhin kompetent und im Schulterschluss mit den Schulaufsichtsbehörden für eine gute und barrierefreie Unterrichtung aller Kinder und Jugendlichen arbeiten.

Literatur

Lehrplan Schule mit dem Förderschwerpunkt Sehen – Orientierung/Mobilität (2015). Online verfügbar unter https://www.schulportal.sachsen.de/lplandb/index.php?lplanid=152&lplansc=2J8p6FNlvtvN2​Qj22Rp5&token=e5cac96f2c6b2dce2fe9120ceab6c60c (abgerufen am 13.10.2024).

Verfahren zur sonderpädagogischen Diagnostik und Förderung (2023). Online verfügbar unter https://www.foerderdiagnostik.bildung.sachsen.de/aufbau-des-fachverfahrens-digiduf-digitales-verfahren-zur-sonderpaedagogischen-diagnostik-und-foerderung-4208.html (abgerufen am 13.10.2024).

Portrait: Michael Theiss

Michael Theiss

Landesschule für Blinde und Sehbehinderte Chemnitz

michael.theiss@lbs.smk.sachsen.de

www.lbs-chemnitz.sachsen.de