Dem Fachkräftemangel begegnen – Berufsbegleitende Nachqualifizierung für sonderpädagogische Lehrkräfte
an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Nordrhein-Westfalen
1 Historie
Vor 15 Jahren wurde ein regionales Ungleichgewicht hinsichtlich der Stellenbesetzung von Lehrkräften der Blinden- und Sehbehindertenpädagogik an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in Nordrhein-Westfalen (NRW) offensichtlich. Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik mit der studierten Fachrichtung Sehen blieben (und bleiben) häufig an den entsprechenden Förderschulen in räumlicher Nähe zum Lehrstuhl für Blinden- und Sehbehindertenpädagogik an der Technischen Universität Dortmund (TU Dortmund).
An den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen im Rheinland und in Ostwestfalen-Lippe wurde ein erhöhter Bedarf für eine Nachqualifizierung deutlich, da dort vor allem fachrichtungsfremde Lehrkräfte unterrichteten, die im Lehramt für Sonderpädagogik ausgebildet waren, jedoch in anderen Fachrichtungen.
Die Notwendigkeit, die Fachlichkeit im Förderschwerpunkt Sehen an allen Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in NRW zu wahren, erkannten die schulfachlich zuständigen Dezernentinnen und Dezernenten der fünf Bezirksregierungen, sodass ein landesweiter Auftrag zur Einrichtung eines Zertifikatskurses für diesen Bereich erteilt wurde.
So bekamen wir als zukünftig Moderierende von Seiten der Bezirksregierung Köln den Auftrag, ein Konzept für eine berufsbegleitende Nachqualifizierung zu erstellen, um grundlegende Kompetenzen für fachrichtungsfremde Lehrkräfte an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen sowohl theoriegeleitet als auch praxisnah aufzubauen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Nachqualifizierung wird den Teilnehmenden ein Zertifikat ausgehändigt, mit dem eine unbefristete Unterrichtserlaubnis für die Fachrichtung Sehen erteilt wird. Dies entspricht nicht einem universitären Abschluss.
Die Nachqualifizierung ist NRW-weit konzipiert, um eine arbeitsfähige Gruppengröße für den Förderschwerpunkt Sehen zu erreichen. Seit dem ersten Durchgang im Februar 2011 haben neun Zertifikatskurse mit rund 100 Teilnehmenden erfolgreich stattgefunden, davon einer als Online-Kurs während der Pandemiezeit.
2 Konzept der Nachqualifizierung
2.1 Moderation
Die Idee und die Notwendigkeit der Weiterbildung ergaben sich aus der Praxis für die Praxis. Nach einem kollegialen Austausch der drei Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen im Regierungsbezirk Köln (Aachen, Düren, Köln) wurde ein kleines Team mit drei Lehrerinnen der drei Förderschulen von der Schulaufsicht (Bezirksregierung Köln) beauftragt, um die Bedarfe aller zukünftig Teilnehmenden an den unterschiedlich aufgestellten Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen zu berücksichtigen. Die Schulaufsicht sicherte zunächst für ein Schulhalbjahr die Planung des Zertifikatskurses.
Im Verlauf der Vorbereitung verkleinerte sich das Team aus persönlichen Gründen auf zwei Lehrerinnen (Gabriele Korf – LVR-Louis-Braille-Schule, Düren, und Katrin Bluhm – LVR-Severin-Schule, Köln), die bis heute den Zertifikatskurs im derzeit zehnten Durchgang zu zweit moderieren.
Moderierende in der Lehrkräftefort- und -weiterbildung in NRW sind Lehrkräfte, die über spezifisches Fachwissen sowie Kompetenzen für ein Unterrichtsfach oder eine sonderpädagogische Fachrichtung verfügen (Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW 2014) und neben ihrem Hauptamt als Lehrerin oder Lehrer eine Nebentätigkeit in der staatlichen Lehrkräftefortbildung ausüben. Sie sind von der jeweiligen Bezirksregierung beauftragt, in einem bestimmten Fachbereich Fortbildungen für Lehrkräfte zu konzipieren, durchzuführen und regelmäßig zu evaluieren. Sie handeln rund um ihre Fortbildungstätigkeit im Auftrag der oberen Schulaufsicht.
Bei der Planung der Nachqualifizierung war es den Moderierenden wichtig, den Lehrstuhl der TU Dortmund mit Modulen einzubeziehen, was aus Kapazitätsgründen leider nicht realisierbar war.
2.2 Zielgruppe
Die Nachqualifizierung richtet sich laut Erlass an fachrichtungsfremd unterrichtende Lehrkräfte mit dem Lehramt für Sonderpädagogik, die unbefristet an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen in NRW tätig sind (Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen 2014).
Auch wenn von Seiten der Förderschulen mit den Förderschwerpunkten „Körperliche-motorische Entwicklung“ und „Geistige Entwicklung“ großes Interesse an der Weiterbildung bekundet wird, ist es wichtig, die fachspezifischen Kompetenzen an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen zu verorten.
In den ersten Durchgängen der Nachqualifizierung nahmen mehrheitlich Lehrkräfte teil, die schon länger fachrichtungsfremd an den Förderschulen unterrichtet haben. Die Ausrichtung der Teilnehmenden hat sich dahingehend verändert, als dass nun neu eingestellte Lehrkräfte für Sonderpädagogik teilnehmen, die direkt nach dem Referendariat eine unbefristete Stelle an einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen antreten – mit dem Wissen, den Zertifikatskurs zu absolvieren.
Die Gruppengröße eines Kurses liegt zwischen acht und fünfzehn Teilnehmenden aus ganz NRW, weiterhin mehrheitlich aus dem Rheinland und Ostwestfalen-Lippe.
2.3 Inhalte
Die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit Sehbeeinträchtigungen, Blindheit sowie zusätzlichen komplexen Beeinträchtigungen erfordert umfängliche förderdiagnostische Kenntnisse und methodisch-didaktische Kompetenzen. Ziel des Zertifikatskurses ist es, dass die Teilnehmenden theoretische und praktische Grundlagen für ihre Arbeit mit Kindern und Jugendlichen mit dem Förderschwerpunkt Sehen erhalten. Hinsichtlich der unterschiedlichen Arbeitsfelder an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen in NRW (Frühförderung, Förderschule, Gemeinsames Lernen) sowie der heterogenen Schülerklientel erscheint eine allumfassende Nachqualifizierung, die auf 160 Stunden ausgelegt ist, herausfordernd. Umso bedeutsamer sind in diesem Zusammenhang die rahmenden „Kompetenzraster“ zu den inhaltlichen Modulen, die es den Teilnehmenden im Sinne der Selbstreflexion zu Beginn des Zertifikatskurses und nach Abschluss der einzelnen Module ermöglichen, ihren persönlichen Kompetenzerwerb zu dokumentieren und offene Fragen zu klären. Nach jeder Veranstaltung konkretisieren die Teilnehmenden mithilfe eines Lerntagebuchs die individuellen Lernergebnisse für ihren Arbeitsbereich.
Folgende Inhalte werden in 20 ganztägigen Veranstaltungen thematisiert:
- Organisation des Bildungswesens im Förderschwerpunkt Sehen in NRW
- (Neuro-)Ophthalmologische Grundlagen
- Fehlsichtigkeiten und häufige Augenerkrankungen im Kindes-/Jugendalter
- (Augen-)Ärztliche Befunde lesen und verstehen
- Diagnostik des Sehens: Okulomotorik, funktionales Sehvermögen, visuelle Wahrnehmung
- CVI – Visuelle Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen
- Entwicklungsbesonderheiten und Entwicklungs-/Intelligenzdiagnostik bei Kindern und Jugendlichen mit Sehbeeinträchtigung und Blindheit
- Arbeitsplatzgestaltung und Medienadaption für Schülerinnen und Schüler mit Blindheit, Einführung in die Punktschrift
- Kompensatorische Prinzipien, Arbeitsplatzgestaltung und Medienadaptation bei Sehbeeinträchtigung
- Assistive Technologien und digitale Medien im Förderschwerpunkt Sehen
- Frühförderung und Gemeinsames Lernen
- Besonderheiten der Unterrichtsfächer im Förderschwerpunkt Sehen
(vor allem Anfangsunterricht in Deutsch/Mathe) - Förderkonzepte für Kinder und Jugendliche mit zusätzlichen komplexen Beeinträchtigungen
- Orientierung & Mobilität, Lebenspraktische Fertigkeiten
- Sozialrecht und Netzwerk-Arbeit im Förderschwerpunkt Sehen
- Förderung der sozialen Kompetenzen bei Sehbeeinträchtigung und Blindheit
- (Eltern-)Beratung im Kontext „Sehbeeinträchtigung/Blindheit“ und Behinderungsverarbeitung

Abbildung 1: Überprüfung des Sehvermögens
Sämtliche Materialien und Dokumente der Veranstaltungen, weiterführende Literatur sowie vertiefende Lernaufgaben finden die Teilnehmenden auf einer digitalen Lernplattform. Unabdingbar sind die Übungen mit Selbsterfahrung unter der „Simulationsbrille“ und „Augenbinde“ sowie der Austausch der Teilnehmenden untereinander, u. a. in festen Lerngruppen. Kollegiale Hospitationen an den Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen geben einen erweiterten Einblick in die Praxis der unterschiedlichen Arbeitsfelder. Darüber hinaus vertiefen die Teilnehmenden ihre erworbenen Kompetenzen durch ein diagnostisches Fallbeispiel sowie die Ausarbeitung zu einem selbst gewählten Unterrichtsfach oder Förderkonzept – mit dem Blick auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen mit Sehbeeinträchtigungen und Blindheit.

Abbildung 2: Verwendung einer Simulationsbrille
2.4 Organisation
Der Zertifikatskurs war bis zum jetzigen Durchgang auf ein halbes Schuljahr (2. Schulhalbjahr) mit wöchentlich stattfindenden, ganztägigen Veranstaltungen organisiert. Aufgrund der wöchentlichen Taktung und der damit einhergehenden inhaltlichen Dichte wurde der Zertifikatskurs in Absprache mit der fortbildungs- und schulfachlichen Aufsicht auf ein ganzes Schuljahr ausgelegt. Die Veranstaltungen finden nun an einem Tag (9:00–16:00 Uhr) im zweiwöchentlichen Rhythmus statt, um eine vertiefende Auseinandersetzung mit praxisnahen Anschlussaufgaben zwischen den Terminen zu gewähren.
Veranstaltungsorte waren ursprünglich die LVR-Louis-Braille-Schule (Düren) sowie die LVR-Severin-Schule (Köln), um die besondere mediale Infrastruktur einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sehen nutzen zu können (z. B. assistive Technologien, taktile Abbildungen, Diagnostik-Material). Aus organisatorischen Gründen ist es nun die LVR-Severin-Schule in Köln.
3 Resümee und Ausblick
Alle durchgeführten Zertifikatskurse für den Förderschwerpunkt Sehen sind anonym evaluiert und werden vom Moderationsteam hinsichtlich inhaltlicher, unterrichtlicher und didaktischer Aspekte stetig weiterentwickelt. Die visuellen Verarbeitungs- und Wahrnehmungsschwierigkeiten bei Kindern und Jugendlichen, die Nutzung der assistiven Technologien sowie der Einsatz von digitalen Medien haben im Förderschwerpunkt Sehen an Bedeutung gewonnen. Dem wurde durch eine stete Anpassung der Kursinhalte Rechnung getragen.
Für eine Professionalisierung im Förderschwerpunkt Sehen ist die universitäre Ausbildung von zukünftigen Lehrkräften an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Sehen immer vorrangig zur Nachqualifizierung. Dennoch wird mit dieser Qualifizierungserweiterung eine Basis für fachrichtungsfremd ausgebildete Lehrkräfte für Sonderpädagogik geschaffen, um in dem komplexen Förderschwerpunkt sicher agieren zu können.
Literatur
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (2014). Fort- und Weiterbildung; Strukturen und Inhalte der Fort- und Weiterbildung für das Schulpersonal (§§ 57–60 SchulG). Runderlass. Düsseldorf. Online verfügbar unter https://bass.schul-welt.de/14149.htm (abgerufen am 24.10.2024).
Kontakt
Bezirksregierung Köln
Dezernat 46 –
Lehrkräftefort- und -weiterbildung
50606 Köln

Katrin Bluhm
Moderatorin für die Bezirksregierung Köln
Lehrerin für Sonderpädagogik

Gabriele Korf
Moderatorin für die Bezirksregierung Köln
Lehrerin für Sonderpädagogik
