Der Ort der Volkshochschulen in der Verfassungslehre Hermann Hellers
und der demokratiepolitischen Diskussion der Weimarer Republik
Hermann Heller (1891-1933) war einer der wenigen sozialdemokratischen Staatsrechtler in der Weimarer Republik. Die demokratische Volksbildung bildete ein konstitutives Teilstück seiner Verfassungslehre. Als Jude und Sozialist standen Heller etliche Barrieren für eine akademisch-universitäre Karriere im Weg; erst 1931 erhielt er in Frankfurt eine ordentliche Professur. Wohl auch deshalb hatte er die ersten Jahre nach der Habilitation als Volksbildner in Leipzig verbracht. Im Kern verstand er Volksbildung als Arbeiterbildung. Auf ihn ging ein singuläres Experiment der Volkshochschulbewegung in Deutschland zurück: die Arbeiterbildungsheime, in denen junge Industriearbeiter und Intellektuelle gemeinsam wohnten, lebten und an den Abenden studierten. Für Heller war das Leipziger Volksbildungsprojekt ein Beitrag zum Abbau sozialer Disparitäten und zur Herstellung einer größeren kulturellen Homogenität in der deutschen Gesellschaft. Praxis und Theorie verknüpften sich bei Heller, da die Kategorien der "Disparität" und "Homogenität" Schlüsselbegriffe auch in seinen Werken zum "sozialen Rechtsstaat" bildeten.
Beiträge
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