Bitte zügig trauern?
Überlegungen zum Fördern und Fordern im sanktionsbewehrten Beratungsgespräch
Aus den Texten der "Hartzreformen" werden die beiden Begriffe "Fördern" und "Fordern" als grundlegende Handlungsanweisungen an Berater*innen und Vermittler*innen zitiert: Arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Klienten und Klientinnen sollen bei der Agentur für Arbeit gleichermaßen auf die Hilfen des Wohlfahrtsstaates treffen ("Fördern"), wie auf einen Grundsatz: "Ohne eigene Anstrengung geht es nicht" oder "jede/r ist verpflichtet, das in seiner Macht stehende zu tun, die Arbeitslosigkeit zu beenden, bzw. gar nicht erst entstehen zu lassen". Es ist also je zu entscheiden und zu unterscheiden, wann wie mit Klienten gearbeitet werden soll: Fördernd oder fordernd.
Beiträge
Erfolgreiche, systematische, rechtskreisübergreifende Zusammenarbeit
- bitte auch mit der Berufsberatung!
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Wege im Feld der Beratung
Biografische und empirische Einblicke zur Aus- und Weiterbildung von (Studien-)Berater*innen in
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Die Evidenzbasierung lebensbegleitender Beratung
Ein Wegweiser zu zentralen Forschungsergebnissen für eine effektive Politik und Praxis
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