Formular-Software inklusive

Formular-Software Praktische Arbeitshilfe

Die Software macht dem Namen Praktische Arbeitshilfe alle Ehre: Sie hilft den Anwendenden in der Praxis, indem sie die Verwaltungsvorgänge der Ex- und Importgeschäfte erleichtert.

Mit Hilfe der Software können Sie

  • Zolldokumente direkt am Bildschirm ausfüllen,
  • Formularinhalte bearbeiten,
  • ausgefüllte Formulare speichern und wiederverwenden,
  • sich schnell informieren.

Tutorials stellen Interessierten der Praktischen Arbeitshilfe Ausfüllsoftware anschaulich vor, wie sie schnell und einfach Formulare am Bildschirm ausfüllen können:

  • Antrag auf Erstellung eines Carnet A.T.A.
  • Deckblatt eines Carnet A.T.A.
  • Ursprungszeugnis

Tutorials

Jede Druckausgabe der Praktischen Arbeitshilfe Export/Import beinhaltet den Zugangscode zu der Ausfüll-Software inklusive drei Einzelplatzlizenzen.

Das Formular-Software

  • Die Formulare entsprechen der neuen Rechtslage nach Einführung des Unionszollkodex.
  • Der Formularbaum ist innerhalb der Kategorien alphabetisch geordnet.
  • Jedes Formular ist über den Button „Kapitel im Buch öffnen“ mit dem jeweiligen Kapitel verknüpft, sodass Sie schnell und unkompliziert das Wichtigste zum Thema nachschlagen können.

Das Formular-Ausfüllprogramm – Hinweise zum Gebrauch

Die Aktualität der Formulare wird lediglich für die Gültigkeitsdauer der jeweiligen Ausgabe der "Praktischen Arbeitshilfe" gewährleistet. Mit Erscheinen einer neuen Auflage empfehlen wir den Download der jeweils aktuellen Software-Version. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir für Software-Versionen vor 2020 keinen Support anbieten.

Hinweise zur Installation des Formular-Ausfüllprogramms

Neuinstallation der Software zur Praktischen Arbeitshilfe

Die Software können Sie unter wbv.de/download einmalig kostenlos herunterladen. Bitte geben Sie dazu den im Buch auf Seite 8 eingedruckten Downloadcode ein und folgen Sie den Anweisungen.

Führen Sie anschließend die Datei „praktische-arbeitshilfe.exe“ per Doppelklick aus, um die Installation zu starten. Sichern Sie die Datei an einem sicheren Ort und bewahren Sie diese für mögliche spätere Installationen auf.

Mit einem Doppelklick auf das Icon „Praktische Arbeitshilfe“ starten Sie das Formular-Ausfüllprogramm. Sie können das Programm auch über das Startmenü aufrufen unter: „Start“ – „Programme“ – „Praktische Arbeitshilfe“.

Hinweise zum Gebrauch der Software finden Sie in der Software unter dem Menüpunkt „Info“ oder unter den FAQ.

Voraussetzungen für die Installation der Software

Hardware-Mindestanforderungen:

  • ca. 60 MB freier Speicherplatz auf der Festplatte
  • PC mit Internetzugang für den Download

Betriebssystem:

  • Windows 7, Windows 8, Windows 8.1 und Windows 10

Übernahme bereits gespeicherter Projekte

Seit der Softwareversion 2016 heißen "Projekte" jetzt "Vorgänge" – sonst ändert sich an der Verwaltung Ihrer Ex- und Importvorgänge nichts. Sie können weiterhin Ihre gespeicherten Projekte aus älteren Versionen in die aktuelle Version übernehmen.

Die bestehenden Projekte müssen für die Übernahme vor der Installation der neuen Version gesichert werden. Bitte beachten Sie dazu unsere Hinweise unter FAQ.

Lizenzbedingungen für die Software

Mit dem Kauf der Publikation erwerben Sie drei Einzelplatzlizenzen für das Formular-Ausfüllprogramm.
Die Software ist urheberrechtlich geschützt, alle Rechte an der Software und der Dokumentation verbleiben beim Lizenzgeber. Die Lizenz überträgt keine Ansprüche oder Eigentumsrechte an dem Produkt und stelltt insbesondere auch nicht den Verkauf von Rechten an dem Produkt dar.

Leistungsdaten und sonstige Softwarebeschreibungen stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften oder Garantie dar. Die Installation, Konfiguration und Schulung im Umgang mit der Software, sowie Beratung und Programmierungen von Systemanpassungen sind nicht Gegenstand dieses Lizenzvertrages. Sie sind als Lizenznehmer allein verantwortlich für die Auswahl, Installation und Nutzung der Software zur Erreichung der von Ihnen angestrebten Ziele. Sie sind auch dafür verantwortlich, dass Ihre Hard- und Softwareumgebungen den Systemanforderungen der Software entsprechen; Hinweise hierzu finden Sie in den FAQs, im Zweifel kann ggfs. vor Vertragsschluss eine Beratung durch fachkundige Dritte erforderlich sein.

Der Verlag erteilt Ihnen hiermit auf unbestimmte Dauer eine nicht übertragbare und nicht aus-schließliche Unterlizenz zur Nutzung der Software zu folgenden Bedingungen:

  1. Sämtliche Eigentumsrechte an der Software verbleiben beim Verlag. Der jeweilige Lizenznehmer ist zur Weitergabe oder Übertragung auf Dritte nicht befugt. Der Lizenznehmer darf die Software weder kopieren, verändern, bearbeiten, umarbeiten, noch übertragen. Insbesondere darf er diese weder übersetzen, recompilieren, disassemblieren noch nacherschaffen. Dies gilt sowohl für die Software im Ganzen als auch für Teile von ihr. Der Lizenznehmer darf die Software weder ganz noch in Teilen dafür verwenden, eine eigene Anwendung zu generieren, die dem System dieses Vertrags technisch und/oder funktionell entspricht. Das Anfertigen von Sicherungskopien in einem notwendigen Umfang ist ausschließlich zulässig, als dies für den vertragsgemäßen Gebrauch zwingend notwendig ist. Sicherungskopien sind als solche zu kennzeichnen und mit einem Urheberrechtsvermerk der Original-Software zu versehen. Der Einsatz und die Nutzung einer Sicherungskopie ist nur bei Verschlechterung oder Untergang der ursprünglich lizenzierten und vom Lizenzgeber überlassenen Kopie der Software zulässig und unterliegt ebenfalls diesen Lizenzbedingungen.
  2. Das von der wbv Media GmbH vertriebene Basisangebot umfasst drei Einzelplatzlizenzen und die Publikation. Sie haben die Möglichkeit auf Anfrage weitere Lizenzen zu erwerben. Der Lizenzgeber, seine Mitarbeiter, Vertreter und/oder Organe haften allein nach den gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz für Körper- und Personenschäden, und aufgrund des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG), für solche Schäden, die durch arglistiges Verhalten, Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit vom Lizenzgeber verursacht wurden.

Im Übrigen besteht eine Haftung nur für die schuldhafte Verletzung von Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht). Dies umfasst insbesondere die Pflicht zur mangelfreien Leistung. Die Haftung des Lizenzgebers ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Eine weitergehende Haftung des Lizenzgebers auch für direkte oder indirekte Folgeschäden, insbesondere für Vermögensschäden, für entgangenen Gewinn oder Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen ist ausgeschlossen.