Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1679), zuletzt geändert durch Artikel 56 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 10.06.2020
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 61021394b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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