Fachwirt/Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Fachwirt im Gesundheits- und Sozialwesen/Geprüfte Fachwirtin im Gesundheits- und Sozialwesen vom 21. Juli 2011 (BGBl. I S. 1679), zuletzt geändert durch Artikel 56 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.