Koch/Köchin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 9. März 2022
Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin vom 9. März 2022 (BGBl. I S. 398)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 364) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 364) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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