Koch/Köchin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 9. März 2022

Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch und zur Köchin vom 9. März 2022 (BGBl. I S. 398)

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Koch/zur Köchin vom 13. Februar 1998 (BGBl. I S. 364) außer Kraft.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 01.04.2022
  • Umfang: 26 Seiten
  • Artikelnr: 6102131aw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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