Verwaltungsordnung/Doppik, Rechnungsprüfungsgesetz der Evangelischen Kirche von Westfalen
Sonderdruck aus "Das Recht in der EKvW"
Die Verwaltungsordnung Doppische Fassung gilt für alle kirchlichen Körperschaften der Evangelischen Kirche von Westfalen ab dem Zeitpunkt, in welchem deren Rechnungswesen auf das Neue Kirchliche Finanzmanagement (NKF) umgestellt wird.
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