Zahnmedizinischer Fachangestellter/Zahnmedizinische Fachangestellte

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 16. März 2022

Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten und zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 16. März 2022 (BGBl. I S. 487)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2022 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Zahnmedizinischen Fachangestellten/zur Zahnmedizinischen Fachangestellten vom 4. Juli 2001 (BGBl. I S. 1492) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 22.04.2022
  • Umfang: 20 Seiten
  • Artikelnr: 6102365b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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