Pflanzentechnologe/Pflanzentechnologin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 12. März 2013
Verordnung über die Berufsausbildung zum Pflanzentechnologen/zur Pflanzentechnologin vom 12. März 2013 (BGBl. I S. 482 vom 18. März 2013) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 1. Februar 2013)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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