Druckermeister / Druckermeisterin
Verordnung über das Meisterprüfungsbild
vom 18. Januar 2022
Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Oktober 2026 außer Kraft. Sie wird ersetzt durch die Verordnung zur Neuordnung der Meisterprüfung im Print- und Medientechnologen-Handwerk.
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk vom 16. August 1984 (BGBl. I S. 1148), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild des Drucker-(Buchdrucker-)Handwerks vom 8. Januar 1969 (BGBl. I S. 39) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Drucker-(Buchdrucker-)Handwerk vom 16. August 1984 (BGBl. I S. 1148), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild des Drucker-(Buchdrucker-)Handwerks vom 8. Januar 1969 (BGBl. I S. 39) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.