Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 18. Juli 2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/zur Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik vom 18. Juli 2002 (BGBl. I S. 2740 vom 26. Juli 2002) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Verfahrensmechaniker für Brillenoptik/Verfahrensmechanikerin für Brillenoptik (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Juni 2002, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 211 vom 13. November 2002)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.