Präzisionswerkzeugmechaniker/Präzisionswerkzeugmechanikerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 11. Juli 2018
Verordnung über die Berufsausbildung zum Präzisionswerkzeugmechaniker und zur Präzi‐sionswerkzeugmechanikerin vom 3. April 2018 (BGBl. I S. 414 vom 6. April 2018), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Juli 2018 (BGBl. I S. 1179 vom 17. Juli 2018) nebst Rahmenleh plan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 23. Februar 2018)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schneidwerkzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 10. April 1989 (BGBl. I S. 725) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Schneidwerkzeugmechaniker-Ausbildungsverordnung vom 10. April 1989 (BGBl. I S. 725) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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