Geprüfter Berufsspezialist / Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat

Verordnung über die berufliche Fortbildung

vom 3. September 2025

Diese Verordnung ist außer Kraft gesetzt. Sie wird ersetzt durch 6102069a.

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für das Notariat oder Geprüfte Berufsspezialistin für das Notariat (Geprüfter-Berufsspezialist-Notariat-Fortbildungsprüfungsverordnung - BSNotFPrV) vom 3. September 2025, veröffentlicht im BGBI Nr. 206 ausgegeben am 11. September 2025

In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

Diese Verordnung tritt am 1. April 2026 in Kraft

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.10.2025
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102069
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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