Florist/Floristin

Sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan

vom 31. Januar 2025

Verordnung über die Berufsausbildung zum Fotografen und zur Fotografin (Fotografen-Ausbildungsverordnung - FotoAusbV) vom 31. Januar 2025, veröffentlicht im BGBl. Nr. 29 vom 06.02.2025

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Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Fotografiergewerbe- Ausbildungsverordnung vom 12. Mai 2009 (BGBl. I S. 1051) außer Kraft.

Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 12.03.2025
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 1215188a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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