Technischer Konfektionär/Technische Konfektionärin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 5. Mai 2010

Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin vom 4. Mai 2010 (BGBl. I S. 593 vom 18. Mai 2010)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Technischen Konfektionär/zur Technischen Konfektionärin vom 3. Februar 1997 (BGBl. I S. 226, 2212) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 15.05.2010
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102162a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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