Berufsspezialist/-in für Informationssicherheit
Verordnung über die berufliche Fortbildung
vom 24. September 2024
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Informationssicherheit oder Geprüfte Berufsspezialistin für Informationssicherheit (Informationssicherheits-Fortbildungsprüfungsverordnung - InSiFPrV), veröffentlicht in der Verordnung zur Neuordnung der Fortbildungsprüfungen der Geprüften Berufsspezialisten und der Geprüften Berufsspezialistinnen im Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik (BGBl. I Nr. 296 vom 2. Oktober 2024)
Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. November 2024 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Staffelpreise
Einzelpreis ab | |
---|---|
1 Stück |
5,00 €
|
2 Stück |
4,75 €
|
50 Stück |
4,50 €
|
250 Stück |
4,25 €
|
500 Stück |
4,00 €
|