Investmentfondskaufmann/Investmentfondskauffrau
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 21. Mai 2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Investmentfondskaufmann/zur Investmentfondskauffrau vom 21. Mai 2003 (BGBl. I S. 718 vom 30. Mai 2003) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Investmentfondskaufmann/Investmentfondskauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 21. März 2003)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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