Feinoptiker/Feinoptikerin

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 12. März 2024

Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin vom 12. März 2024 (BGB. Nr. 95 vom 15. März 2024) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Feinoptiker/Feinoptikerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.12.2023)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinoptiker/zur Feinoptikerin vom 22. Juli 2002 (BGBl. I S. 2748) außer Kraft.

Das PDF ist barrierefrei.

In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 17.04.2024
  • Umfang: 36 Seiten
  • Artikelnr: 61021146a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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