Textilreinigermeister/-in
Verordnung über das Meisterprüfungsbild
vom 18. Januar 2022
Verordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Textilreiniger-Handwerk vom 16. September 1983 (BGBl. I S. 1179), geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meister prüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. März 1984 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild des Wäscher- und Plätter-Handwerks vom 8. Januar 1969 (BGBl. I S. 40) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. März 1984 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über das Berufsbild des Wäscher- und Plätter-Handwerks vom 8. Januar 1969 (BGBl. I S. 40) außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.