Textilreiniger/Textilreinigerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 17. Juni 2002
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textilreiniger/zur Textilreinigerin vom 17. Juni 2002 (BGBl. I S. 1923 vom 24. Juni 2002) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Textilreiniger/Textilreinigerin (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Mai 2002)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Textilreiniger-Ausbildungsverordnung vom 29. Juli 1981 (BGBl. I S. 788) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Textilreiniger-Ausbildungsverordnung vom 29. Juli 1981 (BGBl. I S. 788) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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