Fluggerätmechaniker/Fluggerätmechanikerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 27. Januar 2014
Die Verordnung ist nicht mehr gültig. Sie wird ersetzt durch die Verordnung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin vom 11. Juni 2024 (Artikelnr. 6102224d).
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1890 vom 3. Juli 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBI. I S. 90 vom 10. Februar 2014)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin vom 20. Juni 1997 (BGBl. I S. 1465), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 992) geändert worden ist, außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin vom 21. Juni 2013 (BGBl. I S. 1890 vom 3. Juli 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBI. I S. 90 vom 10. Februar 2014)
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Fluggerätmechaniker/zur Fluggerätmechanikerin vom 20. Juni 1997 (BGBl. I S. 1465), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 992) geändert worden ist, außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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