Holzbearbeitungsmechaniker/Holzbearbeitungsmechanikerin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 15. Juli 2004
Verordnung über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 15. Juli 2004 (BGBl. I S. 1645 vom 20. Juli 2004)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 19. August 1980 (BGBI. 1 S. 1524) und vom 30. April 2004 (BGBl. 1 S. 706) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2004 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnungen über die Berufsausbildung zum Holzbearbeitungsmechaniker/zur Holzbearbeitungsmechanikerin vom 19. August 1980 (BGBI. 1 S. 1524) und vom 30. April 2004 (BGBl. 1 S. 706) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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