Berufsspezialist (Geprüft) für Vertrieb/Berufsspezialistin (Geprüfte) für Vertrieb

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

in der Fassung vom 21. September 2023

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Vertrieb oder Geprüfte Berufsspezialistin für Vertrieb (Vertrieb-Fortbildungsprüfungsverordnung - VertrFPrV)

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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachberater im Vertrieb/Geprüfte Fachberaterin im Vertrieb vom 31. Oktober 2001 (BGBl. I S. 2882), die durch Artikel 7 der Verordnung vom 30. November 2017 (BGBl. I S. 3827) geändert worden ist, außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.11.2023
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102569b
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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