Feinwerkmechanikermeister/-in

Verordnung über das Meisterprüfungsbild

vom 2. Dezember 2024

Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Feinwerkmechaniker-Handwerk (Feinwerkmechanikermeisterverordnung - FeinwerkMechMstrV), veröffentlicht im BGBl Nr. 391 vom 06.12.2024

Diese Verordnung tritt am 1. Juli 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Feinwerkmechanikermeisterverordnung vom 5. April 2001 (BGBl. I S. 487), die zuletzt durch Artikel 2 Absatz 32 der Verordnung vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39) geändert worden ist, außer Kraft.

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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.01.2025
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102691c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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