Thermometermacher/Thermometermacherin

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 27. Mai 1986

Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin (Thermometermacher-Ausbildungsverordnung - ThermMAusbV) vom 27. Mai 1986 (BGBl. I S. 834 vom 6. Juni 1986)

Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 07.07.1986
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102290
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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