Thermometermacher/Thermometermacherin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 27. Mai 1986
Verordnung über die Berufsausbildung zum Thermometermacher/zur Thermometermacherin (Thermometermacher-Ausbildungsverordnung - ThermMAusbV) vom 27. Mai 1986 (BGBl. I S. 834 vom 6. Juni 1986)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1986 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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