Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 19. Mai 1999
Verordnung über die Berufsausbildung zum Fassadenmonteur/zur Fassadenmonteurin vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 997 vom 26. Mai 1999) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Fassadenmonteur/Fassadenmonteurin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 23. April 1999, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 195 vom 15. Oktober 1999)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1999 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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