Drogist/Drogistin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 30. Juni 1992
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der bVerordnung über die Berufsausbildung zum Drogist/zur Drogistin vom 30. Juni 1992 (BGBl. I S. 1197 vom 9. Juli 1992)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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