Industriekaufmann/Industriekauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 12. März 2024

Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau in der Fassung vom 12. März 2024 (BGL. I Nr. 94 vom 15. März 2024) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 15.12.2023)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2024 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann/zur Industriekauffrau vom 23. Juli 2002 (BGBl. I S. 2764), die durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1518) geändert worden ist, außer Kraft.

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In der „Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 08.04.2024
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 6102065d
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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