Fachwirt/-in für Versicherungen und Finanzen
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
vom 9. Dezember 2019
Die Verordnung ist nicht mehr gültig. Sie wird ersetzt durch die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Bachelor Professional in Versicherungen und Finanzanlagen (Bachelor-Professional-Versicherungen-und-Finanzanlagen-Fortbildungsprüfungsverordnung - BAProVFFPrV) vom 26.11.2024, veröffentlicht im BGBl. Nr. 378 vom 03.12.2024.
Artikelnummer 6102559e
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBI. I S. 1758), zuletzt geändert durch Artikel 45 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin vom 16. März 1998 (BGBl. I S. 487) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Artikelnummer 6102559e
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen/Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen vom 26. August 2008 (BGBI. I S. 1758), zuletzt geändert durch Artikel 45 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Versicherungsfachwirt/Geprüfte Versicherungsfachwirtin vom 16. März 1998 (BGBl. I S. 487) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Staffelpreise
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2 Stück |
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50 Stück |
4,50 €
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4,25 €
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500 Stück |
4,00 €
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