Tierwirt/Tierwirtin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 23. Februar 2006
Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt/zur Tierwirtin in der Fassung vom 23. Februar 2006 (BGBI. I S. 465 vom 6. März 2006) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 18. März 2005)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt vom 10. März 1976 (BGBl. I S. 514), geändert durch die Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1145), außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Tierwirt vom 10. März 1976 (BGBl. I S. 514), geändert durch die Verordnung vom 20. Juli 1979 (BGBl. I S. 1145), außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.