Verfahrensmechaniker/Verfahrensmechanikerin Glastechnik

Verordnung über die Berufsausbildung

vom 19. Juni 2000

Diese Verordnung wurde überarbeitet. Sie wird ersetzt durch 6102256b. Diese ist in Vorbereitung.

Verordnung über die Berufsausbildung zum Verfahrensmechaniker Glastechnik/zur Verfahrensmechanikerin Glastechnik vom 19. Juni 2000 (BGBl. I S. 864 vom 23. Juni 2000)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2000 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Industrieglasfertiger/zur Industrieglasfertigerin vom 7. Februar 1985 (BGBl. I S. 297) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.07.2000
  • Umfang: 12 Seiten
  • Artikelnr: 6102256a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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