Silberschmied/Silberschmiedin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 2. April 1992
Verordnung über die Berufsausbildung zum Silberschmied/zur Silberschmiedin (Silberschmied-Ausbildungsverordnung) vom 2. April 1992 (BGBl. I S. 770 vom 2. April 1992) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Silberschmied/Silberschmiedin (Beschluß der Kultusministerkonferenz vom 15. April 1992, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 145 vom6. August 1992)
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 1992 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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