Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 22. Mai 2015

Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkfeuerwehrmann und zur Werkfeuerwehrfrau vom 22. Mai 2015 (BGBl. I S. 830 vom 5. Juni 2015) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 26. März 2015)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Entwicklung und Erprobung des Ausbildungsberufes Werkfeuerwehrmann/Werkfeuerwehrfrau vom 7. Juli 2009 (BGBl. I S. 1747) außer Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 02.09.2015
  • Umfang: 32 Seiten
  • Artikelnr: 61021362a
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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