Feinwerkmechaniker/Feinwerkmechanikerin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 7. Juli 2010
Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmecha‐nikerin vom 7. Juli 2010 (BGBl. I S. 888 vom 14. Juli 2010) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 14. Mai 2002 in der Fassung vom 25. Februar 2010)
Das PDF ist barrierefrei.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1429) außer Kraft.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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Diese Verordnung tritt am 1. August 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Feinwerkmechaniker und zur Feinwerkmechanikerin vom 25. Juli 2008 (BGBl. I S. 1429) außer Kraft.
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