Berufsspezialist (Geprüfter) für Kraftfahrzeug-Servicetechnik/Berufsspezialistin (Geprüfte) für Kraftfahrzeug-Servicetechnik

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

in der Fassung vom 25. September 2023

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss mit der Bezeichnung Geprüfter Berufsspezialist für Kraftfahrzeug-Servicetechnik oder Geprüfte Berufsspezialistin für Kraftfahrzeug-Servicetechnik (Kraftfahrzeug-Servicetechniker-Fortbildungsprüfungsverordnung - KfzSTFPrV)

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In der Verordnung über die Prüfung werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

§ 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss „Geprüfter Kraftfahrzeug-Servicetechniker/Geprüfte Kraftfahrzeug-Servicetechnikerin" vom 15. Dezember 1997 (BGBl. I S. 3127), die zuletzt durch Artikel 13 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153) geändert worden ist, außer Kraft.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 23.11.2023
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102558c
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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