Justizfachangestellte/-r
Sachlicher und zeitlicher Gliederungsplan
vom 26. Februar 2025
Die sachliche und zeitliche Gliederung zur Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten und zur Justizfachangestellten (Justizfachangestellten-Ausbildungsverordnung - JFAngAusbV), veröffentlicht im BGBl. Nr. 81 vom 14.03.2025
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2025 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Justizfachangestellten/zur Justizfachangestellten vom 26. Januar 1998 (BGBl. I S. 195), die durch Artikel 9 des Gesetzes vom 24. Juni 2022 (BGBl. I S. 959) geändert worden ist, außer Kraft.
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Im "Sachlichen und zeitlichen Gliederungsplan" für die Berufsausbildung werden die Ausbildungsinhalte thematisch und nach ihrer zeitlichen Abfolge geordnet. Dieser Plan wird auf Empfehlung der Kammern als Anlage zum Ausbildungsvertrag verwendet. In Form einer Checkliste hilft er Azubis und Ausbildern sicherzustellen, ob alle geforderten Inhalte während der Ausbildung tatsächlich vermittelt wurden.
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