Zweirad-Servicetechniker/-in
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Zweirad-Servicetechniker - nichtmotorisierte Zweiradtechnik/Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin - nichtmotorisierte Zweiradtechnik und Geprüfter Zweirad-Servicetechniker - motorisierte Zweiradtechnik/Geprüfte Zweirad-Servicetechnikerin - motorisierte Zweiradtechnik vom 13. Februar 2013 (BGBl. I S. 214), zuletzt geändert durch Artikel 64 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2013 in Kraft.
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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.