Werkstoffprüfer/Werkstoffprüferin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 27. Januar 2014
Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/zur Werkstoffprüferin vom 25. Juni 2013 (BGBl.I S. 1693 vom 28. Juni 2013), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 27. Januar 2014 (BGBl. I S. 90 vom 10. Februar 2014) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 25. April 2013)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/zur Werkstoffprüferin vom 29. Mai 1996 (BGBl. I S. 773) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Berufsausbildung zum Werkstoffprüfer/zur Werkstoffprüferin vom 29. Mai 1996 (BGBl. I S. 773) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.