Werkstein- und Terrazzoherstellermeister/-in
Verordnung über die Meisterprüfung
vom 18. Januar 2022
Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Werkstein- und Terrazzohersteller-Handwerk vom 16. Februar 2021 (BGBl. I S. 250), zuletzt geändert durch Artikel 2 der Verordnung zur Neuregelung des Meisterprüfungsverfahrensrechts vom 18. Januar 2022 (BGBl. I S. 39)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung vom 21. Januar 1993 (BGBl. I S. 87), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Betonstein- und Terrazzoherstellermeisterverordnung vom 21. Januar 1993 (BGBl. I S. 87), die durch Artikel 2 der Verordnung vom 28. Februar 2020 (BGBl. I S. 246) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der Meisterprüfungsverordnung werden die Qualifikationen im Meisterprüfungsberufsbild definiert sowie Prüfungsinhalte, Ablauf und Bestehen des praktischen und fachtheoretischen Teils der Meisterprüfung beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.