Wassermeister/-in
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Wassermeister/Ge prüfte Wassermeisterin vom 23. Februar 2005 (BGBl. I S. 349), zuletzt geändert durch Artikel 31 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver- und Entsorgung- Meisterprüfungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2415), geändert durch Artikel 1 Nr. 19 und Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. März 2005 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Ver- und Entsorgung- Meisterprüfungsverordnung vom 23. November 1987 (BGBl. I S. 2415), geändert durch Artikel 1 Nr. 19 und Artikel 2 der Verordnung vom 15. April 1999 (BGBl. I S. 711), außer Kraft.
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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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