Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau

Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan

vom 24. Mai 2016

für Kaufleute in den Dienstleistungsbereichen Gesundheitswesen und Veranstaltungswirtschaft

Verordnung über die Berufsausbildung zum Veranstaltungskaufmann/zur Veranstaltungskauffrau in der Fassung vom 4. Juli 2007 (BGBl. S. 1252 vom 10. Juli 2007), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 24. Mai 2016 (BGBl. I S. 1190 vom 31. Mai 2016) nebst Rahmenlehrplan für den Ausbildungsberuf Veranstaltungskaufmann/Veranstaltungskauffrau (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 11. Mai 2001, Beilage zum Bundesanzeiger Nr. 175a vom 18. September 2001)

Diese Verordnung tritt am 1. August 2001 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 01.06.2016
  • Umfang: 35 Seiten
  • Artikelnr: 61021135cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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