Veranstaltungsfachwirt/-in

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Veranstaltungsfachwirt/Geprüfte Veranstaltungsfachwirtin vom 25. Januar 2008 (BGBl. I S. 109), zuletzt geändert durch Artikel 40 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. Februar 2008 in Kraft.

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In der "Verordnung über die Prüfung" werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 22.06.2020
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 6102579cw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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