Übersetzer/-in

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss

vom 9. Dezember 2019

Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Übersetzer und Geprüfte Übersetzerin vom 8. Mai 2017 (BGBl. I S. 1159), zuletzt geändert durch Artikel 81 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2018 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfungen zu den anerkannten Abschlüssen Geprüfter Übersetzer/Geprüfte Übersetzerin und Geprüfter Dolmetscher/Geprüfte Dolmetscherin vom 18. Mai 2004 (BGBl. I S. 1004) außer Kraft.

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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.

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Bibliografische Angaben

  • Auflage: 1
  • Erscheinungsdatum: 18.06.2020
  • Umfang: 16 Seiten
  • Artikelnr: 61021229bw
  • Imprint: Ordnungsmittel
  • Sprache: Deutsch

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