Tierpflegemeister/-in
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss
vom 9. Dezember 2019
Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 16. März 2009 (BGBl. I S. 513), zuletzt geändert durch Artikel 46 der Verordnung vom 9. Dezember 2019 (BGBl. I S. 2153)
Diese Verordnung tritt am 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 11. Juli 1990 (BGBl. I S. 1404), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2461) geändert worden ist, außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. April 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Abschluss Geprüfter Tierpflegemeister/Geprüfte Tierpflegemeisterin vom 11. Juli 1990 (BGBl. I S. 1404), die zuletzt durch Artikel 9 der Verordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2461) geändert worden ist, außer Kraft.
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In der 'Verordnung über die Prüfung' werden die Ziele der beruflichen Fortbildung festgelegt, die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung definiert sowie die Prüfungsinhalte beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.