Textillaborant/Textillaborantin
Verordnung über die Berufsausbildung
vom 24. Juni 2003
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaborant/zur Textillaborantin vom 24. Juni 2003 (BGBl. I S. 973 vom 30. Juni 2003)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin (physikalisch-technisch) vom 23. Dezember 1985 (BGBl. 1986 I S. 12) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin (chemisch-technisch) vom 4. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2237) außer Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2003 in Kraft. Gleichzeitig treten die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin (physikalisch-technisch) vom 23. Dezember 1985 (BGBl. 1986 I S. 12) und die Verordnung über die Berufsausbildung zum Textillaboranten/zur Textillaborantin (chemisch-technisch) vom 4. Dezember 1986 (BGBl. I S. 2237) außer Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen.
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