Textil- und Modenäher/Textil- und Modenäherin
Verordnung über die Berufsausbildung mit Rahmenlehrplan
vom 11. Januar 2021
Verordnung über die Berufsausbildung zum Textil- und Modenäher und zur Textil- und Modenäherin vom 25. Juni 2015 (BGBl. I S. 1012), zuletzt geändert durch die Verordnung vom 11. Januar 2021 (BGBl. I S. 46) nebst Rahmenlehrplan (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Februar 2015)
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
Das PDF ist barrierefrei.
In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
Diese Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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In der "Verordnung über die Berufsausbildung" werden die Ausbildungsziele der betrieblichen Ausbildung festgelegt sowie die Ausbildungsinhalte und Prüfungsanforderungen beschrieben. Der Verordnungstext wird vom Gesetzgeber erlassen. Der Rahmenlehrplan legt die Inhalte fest, die im Berufsschulunterricht vermittelt werden sollen.
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